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Freistellung vom Schulbesuch

Wann und wie können Kinder vom Unterricht freigestellt werden?

Schulpflicht geht vor: Eine Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vor dem Ereignis beantragt werden. Nachträgliche Anträge können nicht genehmigt werden.

Mögliche Gründe für eine Freistellung

  • Wichtige Familienfeiern (z.B. Hochzeit, Beerdigung)
  • Nicht verschiebbare Arzt- oder Therapietermine
  • Religiöse Feiertage, die nicht auf Schulfrei fallen
  • Besondere familiäre Ausnahmesituationen

Urlaub während der Schulzeit ist grundsätzlich kein Freistellungsgrund.

So beantragen Sie die Freistellung

1

Formular "Antrag auf Freistellung vom Schulbesuch" herunterladen oder im Sekretariat abholen.

2

Formular vollständig ausfüllen und Grund klar begründen.

3

Antrag mindestens 3 Werktage vor dem Termin im Sekretariat einreichen.

4

Entscheidung durch die Schulleitung – Sie werden informiert.

Formular

Das Formular erhalten Sie im Sekretariat oder auf Anfrage per E-Mail.

Formular per E-Mail anfordern →