Wann und wie können Kinder vom Unterricht freigestellt werden?
Schulpflicht geht vor: Eine Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss vor dem Ereignis beantragt werden. Nachträgliche Anträge können nicht genehmigt werden.
Urlaub während der Schulzeit ist grundsätzlich kein Freistellungsgrund.
Formular "Antrag auf Freistellung vom Schulbesuch" herunterladen oder im Sekretariat abholen.
Formular vollständig ausfüllen und Grund klar begründen.
Antrag mindestens 3 Werktage vor dem Termin im Sekretariat einreichen.
Entscheidung durch die Schulleitung – Sie werden informiert.
Das Formular erhalten Sie im Sekretariat oder auf Anfrage per E-Mail.
Formular per E-Mail anfordern →